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Kredit vorzeitig tilgen – das ist dabei zu beachten

Kreditnehmer, die sich in der glücklichen Situation befinden einen bereits aufgenommen Kredit vorzeitig ablösen zu können oder es in Erwägung ziehen bestehende Kreditprojekte in einem zinsgünstigeren Darlehen zusammenzufassen, sollten bei der vorzeitigen Ablöse eines Kredits einige Faktoren beachten. Sofern die Konditionen des bestehenden Kredites keine vorzeitige gebührenfreie Tilgung beinhalten, kann es dennoch bei der Umschuldung oder Konsolidierung mehrerer Kredite lohnend sein die anfallenden Kosten in Kauf zu nehmen.

In den meisten Fällen steht den Bankinstituten eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Die Höhe dieser Gebühr orientiert sich bei einem Auto- bzw. Ratenkredit in erster Linie an der Restschuld. Bei Krediten, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde, beläuft sich die Entschädigungshöhe bei höchstens 1,00% der Restschuld des Kredits. Sofern der Ratenkredit bis einschließlich 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, gelten die Bestimmungen, die im Kreditvertrag vereinbart wurden. Im besten Fall finden man dort aber auch eine Passage, die es dem Kreditnehmer erlaubt ohne Zahlung einer Entschädigung vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

So sparen sich Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung

Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass die Bank nicht entschädigt werden muss. Dieser Umstand kann auftreten, wenn der Kreditnehmer eine Ordentliche Kündigung ausführt (§ 489 Absatz 1, Satz 2). Dies könnte beispielsweise auftreten, wenn Kreditinstitute fehlerhaften Vertragsschluss durchgeführt haben oder wegen Zahlungsverzug der Kredit seitens der Bank vorzeitig gekündigt wurde. Auch bei einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung dürfen Sie Ihr Darlehen widerrufen, sogar noch Jahre nach dem Abschluss. Dann kann der Kreditnehmer seinen Kredit zurückzahlen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

Haben Darlehensnehmer einen Kredit mit einer variablen Verzinsung abgeschlossen, hat dieser das Recht den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB). Im Umkehrschluss gilt dies allerdings nicht für Finanzierungen, bei denen der Zins für eine längere Zeit fest vereinbart wird, z.B bei einer Baufinanzierung. Sollten der Darlehensnehmer bei seinen Kredit allerdings eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart haben, genießt er ein außerordentliches Kündigungsrecht. So darf er spätestens nach zehn Jahren und sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus (§ 489 Abs. 1 Satz 2 BGB).

TIPP: In unserem Ratenkredit-Vergleich finden Sie viele Angebote, die auch zur Umschuldung oder Konsolidierung geeignet sind.

 

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