Bereits seit einigen Wochen kann sich das Kreditangebot der Bank of Scotland mit einem eff. Jahreszins von nur 2,49% – 6,90% an der Spitze des Kreditvergleichs positionieren. Da die Bank of Scotland erst seit August neben dem Autokredit auch einen Ratenkredit anbietet, möchten wir diesen näher vorstellen.
Der Bank of Scotland Ratenkredit ermöglicht Ihnen die Erfüllung großer sowie auch kleiner Wünsche – ohne Verwendungszweck. Hierbei haben Kreditnehmer die Möglichkeit Nettodarlehensbeträge ab 3.000€ bis zu 50.000€ zu beantragen sowie je nach Bedarf Kreditlaufzeiten von 24 bis zu 84 Monate zu wählen.
Eines der wichtigsten Produktfeatures ist die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rückzahlung durch den Kreditnehmer. Diese kann zu jeder Zeit gebührenfrei vollständig oder teilweise vorgenommen werden, denn eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Für den Fall der teilweisen vorzeitigen Rückzahlung vereinbaren Kreditnehmer und die Bank of Scotland, dass die monatlichen Zahlungen des Kreditnehmers unverändert bleiben und sich die Schlussrate verringert. Je nach Höhe der teilweise vorzeitige Rückzahlung, verkürzt sich die Laufzeit des Kredits entsprechend.
Die Details zum Bank of Scotland Ratenkredit:
- Eff. Jahreszins p.a.: 2,49% – 6,90%
Sollzinssatz gebunden p.a.: 2,46% – 6,70% - Nettodarlehensbeträge: 3.000 – 50.000 Euro
- Laufzeiten: 24 – 84 Monate
- keine Bearbeitungsgebühren
- keine Vorgaben zum Verwendungszweck
- sehr schnelle Kreditauszahlung
- vorzeitige Rückzahlung gebührenfrei möglich
- auch zur Umschuldung verwendbar
Repräsentatives Beispiel: Nettodarlehensbetrag: 11.200 Euro | Laufzeit: 60 Monate | Eff. Jahreszins p.a.: 4,15% | Sollzinssatz gebunden p.a.: 4,08% | Bearbeitungsgebühr: 0,00%
Zum Bank of Scotland Ratenkredit
Voraussetzung für den Erhalt eines Ratenkredits bei der Bank of Scotland ist ein Angestelltenverhältnis, das seit mindestens sechs Monaten beim aktuellen Arbeitgeber besteht. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Sie eine Ausbildung machen oder sind im Ruhestand befinden. Darüber hinaus muss jeder Kreditnehmer über ein Girokonto im SEPA-Raum verfügen, auf das das Gehalt eingeht. Des Weiteren muss sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kreditnehmers in Deutschland befinden.