Allgemein
Das Zwei-Drittel Beispiel – auch Repräsentatives Beispiel genannt – gibt den Zinssatz an, der für mindestens zwei Drittel der zustande gekommenen Verträge gegolten hat.
Im Juni 2010 wurden die Verbraucherkreditrichtlinien der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Krediten in jeglicher Form in Deutschland überarbeitet. Der Hintergrund für diese Neuregelung soll Kreditnehmern vor sogenannten Lockvogel-Angeboten schützen. Kreditnehmer erhalten somit endlich mehr Transparenz. Das heißt, beim Kreditangebot darf nicht nur der günstigste Zinssatz ausgewiesen werden, da in der Regel nur ein kleiner Teil der Kunden den Bestzins erhält. Die Angabe des repräsentativen Beispiel ist gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Angaben muss das Zwei-Drittel-Beispiel enthalten?
Sobald Zinskonditionen präsentiert werden, muss auch ein Zwei-Drittel-Beispiel genannt werden. Damit beinhaltet das repräsentative Beispiel folgende Angaben: Nettodarlehensbetrag, Vertragslaufzeit, Sollzinssatz und den effektiven Jahreszins. Zudem müssen die beworbenen Kreditkonditionen von den Kreditinstituten verständlich formuliert und in auffallender Weise platziert werden.
Beispiel für ein Zwei-Drittel-Beispiel
Repräsentatives Beispiel: Effektivzins 4,95 % p.a., gebundener Sollzins 4,84 % p.a., Laufzeit 60 Monate, Nettodarlehensbetrag 8.000 Euro, Bearbeitungsentgelt 0 %, monatliche Rate 150,38 Euro, Gesamtbetrag 9.022,80 Euro
Repräsentative Beispiele bei bonitätsunabhängigen Krediten
Für bonitätsunabhängige Ratenkredite gelten die angegebene Zinskonditionen für alle Kunden, die die Kriterien für die Kreditvergabe erfüllen. Somit ist in diesem Fall die Angabe eines repräsentaiven Beispiels nicht zwingend nötig. Allerdings vermerken die meisten Banken diesen Hinweis trotzdem unter ihrem Kreditangebot.